Familienrecht
Je sensibler ein Thema, desto wertvoller der Notar.
Rechtsfrieden ist unschätzbar wertvoll. Vor allem in der Familie.
Wenn einer Vermögen in eine Ehe einbringt - gehört es dann beiden Ehepartnern?
Wie kann man bei einer Scheidung das Vermögen ohne Streit aufteilen?
Wie läuft ein Adoptionsverfahren ab?
Wer kann eine Eigentumswohnung kaufen?
Kann der Partner in den Mietvertrag einsteigen?
Es gibt vieles, was man einmal im Leben regeln muss. In diesen Fällen sind Sie beim Notar an der richtigen Adresse. Denn er ist dafür da, Dinge so sicher und verlässlich zu gestalten, dass spätere Streitigkeiten vermieden werden. In familiären Angelegenheiten ist Rechtssicherheit und Diskretion besonders wichtig. Der Notar hat dabei zwei Funktionen: Er hat große Erfahrung im Familienrecht und ist daher ein wertvoller Berater bei wichtigen Entscheidungen. Und in einigen Angelegenheiten ist er vom Staat ausdrücklich dazu berufen, durch eine notarielle Urkunde klare Verhältnisse zu schaffen - etwa bei Vaterschaftserklärungen oder der Zustimmungserklärung bei einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung (künstliche Befruchtung).
Immobilien
Ihr Notar kann Sie vor unliebsamen Überraschungen schützen.
Ist der Verkäufer wirklich der Eigentümer des Grundstücks?
Wer überwacht eigentlich die vollständige und pünktliche Bezahlung des Kaufpreises?
Wer verständigt wann das Finanzamt?
Lastet noch eine Hypothek auf dem Haus?
Wenn es um Grund und Boden, Häuser oder Wohnungen geht, kann man nicht vorsichtig genug sein. Auch wenn man vollstes Vertrauen zum Vertragspartner hat, können gesetzliche Vorschriften oft unliebsame Überraschungen bereiten. Der Notar sorgt vom ersten Moment an für klare Verhältnisse, wenn es um Ihr Recht geht. Damit es gar nicht erst zu Überraschungen kommt.
Schenken und Testament
Sie wissen, an wen Sie denken wollen.
Der Notar sagt Ihnen woran Sie denken müssen.
Erbschaft, Schenkung oder Übergabe: Hier geht es nicht nur um familiäre Fragen, sondern auch um das Erbrecht, das Zivilrecht und das Steuerrecht - oft auch um das Sozialversicherungsrecht. Ihr Notar kann viel mehr als nur Ihr Testament aufzusetzen.Er ist ein kompetenter Berater und kann aufgrund seiner fundierten Ausbildung und seiner Erfahrung auch für Ihr Anliegen die optimale Lösung finden. Und er hilft Ihnen dadurch, Kosten und Steuern zu sparen.
Auch wenn Erbschafts- und Schenkungssteuerabgeschafft wurden, gilt es, steuerliche Regelungen zu beachten. So fällt bei der Weitergabe von Immobilien Grunderwerbsteuer an. Das Schenkungsmeldegesetz beinhaltet Regelungen, die es zu beachten gilt. Ihr Notar kennt die Details und berät Sie individuell. Er erledigt die gesetzliche Meldung an das Finanzamt und überprüft auf Ihren Wunsch auch die Steuervorschreibung.
Die Österreichische Notariatskammer betreibt bereits seit 1972 das Österreichische Zentrale Testamentsregister, das heute elektronisch geführt wird. Jeder Notar ist verpflichtet, die von ihm verwahrten letztwilligen Anordnungen zu melden. Das Register enthält nicht die Urkunden oder deren Inhalt selbst, sondern nur Angaben darüber, von wem das Testament stammt und wo die Urkunde verwahrt wird. Die zentrale Registrierung dient der Auffindbarkeit erbrechtsbezogener Urkunden im Verlassenschaftsverfahren. Der zuständige Gerichtskommissär prüft, ob im zentralen Testamentsregister eine letztwillige Anordnung des Erblassers gespeichert ist.
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Damit Sie sich in Ruhe um Ihre Geschäfte kümmern können.
Kurzinformation
Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete des Notars. Ob Sie ein Unternehmen gründen, ein Unternehmen führen bzw. besitzen oder ob sie ein Unternehmen übertragen wollen: Ihr Notar kann Ihnen als objektiver und erfahrener Berater umfangreiche Rechtsdienstleitungen anbieten.
Auch in seiner Arbeit für Unternehmer und Unternehmen kann der Notar stets nach maßgescheiderten Lösungen suchen, die Bestand haben, keinen Partner übervorteilen und formal wie inhaltlich einwandfrei sind. So können spätere Streitigkeiten mit oft hohen Folgekosten schon im Ansatz vermieden werden.
Ihr Notar kann Sie kompetent und umfassend bei Betriebsgründung, Wahl der geeigneten Rechtsform, Betriebsfortführung und Unternehmensübergabe beraten.
Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch ist der Notar immer am neuesten Stand. Sie können von ihm alle wichtigen rechtlichen Daten aller dort eingetragenen Unternehmen in Österreich bekommen. Darüber hinaus erstellt Ihr Notar amtliche Firmenbuchauszüge und ist berechtigt, Ihre Zeichnungsbefugnis zu bestätigen.
Auch bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften kann der Notar alle erforderlichen Eingaben verfassen und alle Schritte bis zur Änderung im Firmenbuch erledigen. Zum Beispiel beim Wechsel eines Geschäftsführers oder Gesellschafters, Änderung der Gesellschaftsform (z.B. Umgründung), Änderung des Firmenwortlautes, Verlegung des Firmensitzes, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung sowie bei der Liquidation eines Unternehmens.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Notariatskammer